Großes Angebot für die Kleinen
Kinderbetreuung wird in der Samtgemeinde Fürstenau groß geschrieben.
Nach dem Gesetz hat jedes Kind ab Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Der Anspruch richtet sich auf eine mindestens vierstündige Betreuung am Vormittag.
Aus diesem Grunde hat die Kommune, in der das Kind wohnt, für die Bereitstellung eines Kindergartenplatzes zu sorgen. Die Kindergartenbedarfsplanung erstellt der Landkreis Osnabrück in enger Abstimmung mit der Samtgemeinde Fürstenau.
Der Besuch des Kindergartens ist seit dem 01.08.2018 grundsätzlich kostenfrei.
Ein Beitrag von 10,00 € je halbe Stunde Sonderöffnung wird nur noch bei einer Betreuungszeit von mehr als acht Stunden täglich fällig. Lediglilch das Entgelt für die Mittagsverpflegung wird erhoben.
Für Krippenplätze, d. h. Plätze für Kinder vor Vollendung des 3. Lebensjahres in der Kinderkrippe, beträgt der Beitrag in der Samtgemeinde seit dem 01.08.2013 einheitlich
115,00 € für eine vierstündige und 135,00 € für eine fünfstündige Betreuung. Für eine achtstündige Betreuung wird ein Beitrag in Höhe von 195,00 € erhoben.
Der Zuschlag für Sonderöffnungszeiten beträgt auch hier 10,00 € je halbe Stunde.
Für das zweite zahlungspflichtige Kind erfolgt ein Abschlag von 20,00 €, für das dritte und jedes weitere einen Abschlag von 45,00 €.
Wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, befinden sich die Krippenbeiträge derzeit in der Überarbeitung. Eine Anpassung ist zum 01.08.2025 geplant.
Betreuungsplätze in den zehn Kindergärten und Kinderkrippen in der Samtgemeinde Fürstenau sowie den vier Großtagespflegestellen können direkt über das gemeinsame Online-Anmeldeportal angefragt werden. Bitte beachten Sie bei Ihrer Anmeldung, dass das Kindergartenjahr von August (analog des Schuljahres) bis zum 31.07. des folgenden Jahres geht.
Für das Betreuungsjahr 2024 / 2025 sind weitestgehend die Kindergarten- und Krippenplätze vergeben. Nachmeldungen sind jedoch weiterhin über little bird möglich um einen der restlichen Plätze oder gegebenenfalls einen frei gewordenen Platz zu erhalten.
Anmeldungen für das Betreuungsjahr 2025 / 2026 werden in der Zeit vom 01.08.2024 bis zum 31.10.2024 entgegengenommen. Innerhalb dieses Zeitraumes hat der genaue Anmeldezeitpunkt keinen Einfluss auf die Platzvergabe. Alle Anmeldungen werden in dieser Hinsicht gleichbehandelt.
Sollten Sie für das Betreuungsjahr 2024/2025 keine Zusage erhalten haben, ist eine erneute Anfrage nötig.
Ansprechpartner für den Bereich Kindergärten finden Sie hier.
Bippen | ||
Waldkindergarten Fürstenau e. V. | ||
| Evangelisch-lutherische Kindertagesstätte Bippen | |
Berge | ||
Katholischer Kindergarten "St. Servatius" Berge | ||
Kindertagesstätte "Leuchtturm" e. V. Berge | ||
Evangelisch-lutherische Kinderkrippe "Sonnenschein" Berge | ||
Fürstenau | ||
Kath. Kindertagesstätte und Familienzentrum "St. Katharina" Fürstenau Franz-Josef-Meurer-Str. 5 49584 Fürstenau Telefon: 05901/958070 www.kath-kita-fuerstenau.de/st-katharina-kita/ | ||
Katholische Kinderkrippe "St. Katharina" Fürstenau Franz-Josef-Meurer-Str. 5 49584 Fürstenau Telefon: 05901/958090 www.kath-kita-fuerstenau.de | ||
Integrative Kindertagesstätte und Familienzentrum "St. Georg" Fürstenau Bahnhofstraße 46c 49584 Fürstenau Telefon: 05901/3732 www.kindertagesstaette-fuerstenau.de | ||
Kinderzentrum Fürstenau Am Gültum 1 49584 Fürstenau Telefon: 05901/5012611 www.hph-bsb.de/hph-angebote/kinder-und-familie/kinderzentrum-fuerstenau.html | ||
Katholischer Kindergarten "St. Bartholomäus" Schwagstorf Schulstraße 4 49584 Fürstenau-Schwagstorf Telefon: 05901/2271 www.kath-kita-fuerstenau.de/st-bartholomäus |