Wahlen in der Samtgemeinde Fürstenau

Europawahl 2024
Europawahl

Vom 6. bis 9. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 9. Juni 2024.

Informationen für Unionsbürger zur Europawahl 2024 finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/wahlrecht/europawahlen/europawahl-2024/europawahl-2024-node.html


Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund teilt folgendes mit:

Die ressortübergreifende Task Force gegen Desinformation unter der Leitung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), in der sich auch der DStGB engagiert, stellt im Bereich der medialen Desinformation einen engen ressort- und behördenübergreifenden Austausch sicher. Aktuell fokussiert sich die Task Force auf den Schutz der Europawahl vor hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformation. Zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit hat die Task Force unter anderem ein sogenanntes FAQ, ein Dokument mit häufig gestellten Fragen, zum Schutz der Europawahl erstellt. Darin wird zum Beispiel erläutert, was hybride Bedrohungen sind, was unter Desinformation zu verstehen ist, wie die hybride Bedrohungslage eingeschätzt wird, was die Bundesregierung zum Schutz der Europawahl unternimmt und wie jede und jeder Einzelne sich vor Desinformation schützen kann.

Link zum Artikel

Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis und Erteilung Wahlscheine

Link zum Briefwahlantrag

Link Briefwahlantrag per QR-Code

Bekanntmachung mit Erklärungen zur Wahl

Hinweise zur Briefwahl ab Samstag

Vorläufige Wahlergebnisse


Bürgerentscheid "Zukunft der Pommernkaserne"

Kaserne

Gegenstand des Bürgerentscheides:

Nähere Informationen zum Bürgerentscheid finden Sie unter folgenden Links:

Info-Heft zum Bürgerentscheid

Flyer zum Bürgerentscheid

Ergebisse des Bürgerentscheides

Bekanntmachung über den Bürgerentscheid vom 25.02.2024

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Der Bürgerentscheid findet am Sonntag, 25. Februar 2024 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.

Die Beantragung von Abstimmungsunterlagen ist schriftlich oder persönlich bei der Stadt Fürstenau möglich.

Bekanntmachung zu dem Bürgerentscheid

2. Bekanntmachung zu dem Bürgerentscheid

3. Bekanntmachung zum Bürgerentscheid

Zusammensetzung des Gemeindeabstimmungsausschusses

Sitzungsladung des Gemeindeabstimmungsauschusses


Warum ist die Frage so formuliert worden?

Die Frage, die hier zur Abstimmung steht, darf nicht durch die Verwaltung ausgesucht werden. Die Initiatoren eines Bürgerbegehrens haben die Aufgabe, eine Frage zu formulieren, die die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben auf eine Beratung durch die Verwaltung zur Ausformulierung der zur Abstimmung stehenden Frage verzichtet. Die Verwaltung hat lediglich die rechtliche Zulässigkeit der Frageformulierung geprüft. 

 

Was möchte das Bürgerbegehren erreichen?

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens möchten, dass die Stadt Fürstenau nicht ca. 10 ha des 40 ha großen Geländes an die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen zur Erstaufnahme von geflüchteten Menschen vermietet. Eine Stellungnahme der Initiatoren des Bürgerbegehrens finden Sie auf dieser Seite im „Abstimmungsheft“.

 

Was möchte die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen?

Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen möchte etwa 10 ha des 40 ha großen Geländes Fürsten Forest von der Stadt Fürstenau anmieten. Dort sollen in der Regel 400 Menschen und maximal 500 Menschen zur Erstaufnahme und Registrierung untergebracht werden. Diese Menschen werden nach erfolgter Erstaufnahme dann an die übrigen Kommunen im Land Niedersachsen, zur längeren Unterbringung verteilt.

Die LAB NI möchte einen Mietvertrag über das Gelände von 5 Jahren, mit der beidseitigen Option einer Verlängerung des Mietverhältnisses über weitere 5 Jahre abschließen. Der Mietpreis für die etwa 10 ha liegt bei etwa 1 Million Euro pro Jahr. 

 

Welche Zusagen macht das Land Niedersachsen an die Stadt Fürstenau, wenn der Mietvertrag zustande kommt?

·         Mieteinnahme 1 Mio. €

·         Investitionen in die Unterbringungsräumlichkeiten und in das Kantinen- und Sozialbereich in der Größenordnung eines mittleren einstelligen Millionenbetrages.

·         Zusätzliche Arbeitsplätze in einer Größenordnung von etwa 200

·         Einstellung von Sozialarbeitern, Sicherheitsdienst, Streetworker, …

·         Unterstützung beim Genehmigungsprozess für eine gesonderte Zufahrt zum Gewerbepark Fürsten Forest.