Landärzt*in gesucht!
Ein umfangreiches medizinisches Versorgungsangebot ist ein entscheidender Baustein der Daseinsvorsorge und trägt erheblich zu einem lebenswerten Wohnstandort bei. Die Stadt Fürstenau ist hierbei ihrer Verantwortung bewusst und bemüht sich ein breites medizinisches Spektrum vorzuhalten. Gerade ländliche Regionen haben jedoch im Konkurrenzkampf zu den Mittel- und Oberzentren häufig das Nachsehen.
Dabei bietet die Stadt Fürstenau u.a.:
- Günstige Baugrundstücke
- sehr gute Versorgung mit Einzelhandel
- sichergestellte Kinderbetreuung
- breite Bildungslandschaft
- abwechslungsreiche Naherholungsmöglichkeiten
- Nähe zu Mittel- und Oberzentren wie Osnabrück und Lingen
- starkes bürgerliches Engagement mit intaktem Vereins- und Ehrenamtsleben
- Möglichkeit auf Jobsharing
Aktuell wird insbesondere eine Kinderärztin/ein Kinderarzt gesucht!
Neben einer engmaschigen Beratung und Unterstützung bei der Suche nach passenden Praxisräumen, bietet die Stadt Fürstenau auch eine finanzielle Förderung von Neuansiedlungen an.
Das Ziel dieser Förderung ist die Sicherstellung einer guten ärztlichen sowie fachärztlichen Versorgung in der Stadt Fürstenau.
Antragsberechtigt sind:
- Ärztinnen und Ärzte, die sich nach Inkrafttreten dieser Richtlinie im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung erstmalig mit einer Haus- oder Facharztpraxis im Fördergebiet niederlassen wollen.
- Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sowie Berufsausübungsgemeinschaften, die sich nach Inkrafttreten dieser Richtlinie im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung erstmalig im Fördergebiet ansiedeln wollen.
- Ärztinnen und Ärzte die noch nicht in der Stadt Fürstenau praktizieren und eine Praxis eines ausgeschiedenen oder ausscheidenden Arztes oder Ärztin übernehmen oder eine Zweigpraxis einrichten wollen.
Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger muss:
- durch den Zulassungsausschuss bei der kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen eine vertragsärztliche Zulassung im Fördergebiet nach Inkrafttreten dieser Richtlinie erhalten haben.
- sich verpflichten innerhalb von sechs Monaten nach der zulassungsrechtlichen Entscheidung eine vertragsärztliche Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt bzw. Fachärztin oder Facharzt im Fördergebiet aufzunehmen bzw. eine Ärztin oder einen Arzt einzustellen.
- sich verpflichten für einen Zeitraum von zehn Jahren die haus- bzw. fachärztliche Tätigkeit auszuüben oder entsprechend dem Förderzweck geeignetes Personal zu beschäftigen (Bindungsdauer)
Förderfähig sind Investitionskosten, wie z. B. Einrichtung, Umbau, Renovierung von Praxisräumen, Anschaffung von medizinischen Geräten und Praxisausstattung, maximal in Höhe von 100.000 €. Ab dem zweiten Jahr nach Aufnahme der geförderten Tätigkeit, hat der Zuwendungsempfänger bis zum Ablauf der Bindungsdauer jährlich 5% der bewilligten Förderung zurückzuzahlen. Der Restbetrag der Fördersumme muss nach Ablauf der Bindungs- und Rückzahlungsdauer nicht erstattet werden, sodass schlussendlich ein potenzieller Zuschussbetrag in Höhe von 55.000 € möglich ist.
Die gesamte Förderrichtlinie finden Sie hier.
Neugierde geweckt? Dann kontaktieren Sie:
Stadtdirektor
Herrn Matthias Wübbel
wuebbel@fuerstenau.de
05901 932045
Mit einer eigens gestalteten Kampagne zur Ansprache und Suche neuer Ärztinnen und Ärzte geht die Stadt Fürstenau ihren eigenen innovativen und mutigen Weg.
Der Kern der Kampagne ist die Darstellung der Stadt Fürstenau als lebenswerter Arbeits- und Wohnort. Seit einigen Jahren ist eine Kehrtwende vom sog. Work-Life-Blending zur Work-Life-Balance zu erkennen. Also ein Wandel vom Wunsch Arbeit und Freizeit zu kombinieren hin zur klaren Trennung dieser beiden Lebensbereiche und dem Wunsch eines gesunden Ausgleichs. Dabei gewinnt gerade der Erholungs- und Freizeitbereich immer mehr an Bedeutung. Hier bietet Fürstenau mit dem bereits vorhandenen und im Ausbau befindlichen umfangreichen Naherholungsangebot optimale Grundvoraussetzungen. Diesen Standortvorteil will die Stadt Fürstenau mit der Kampagne besonders hervorheben und setzt deswegen den Slogan „WORK-LIFE-BALANCE? Bei uns Standard!“ in den Vordergrund.
Im Rahmen dieser Kampagne wird eine zielgruppengerechte multimediale Verbreitung erfolgen. Hierdurch wird beabsichtigt möglichst viele Personen zu erreichen und gleichzeitig maximale Aufmerksamkeit zu erzeugen. Neben der Verbreitung über klassische Printprodukte erfolgt dabei selbstverständlich eine zeitgemäße digitale Verbreitung.
Die Kampagne baut dabei auf folgende Grundlagen auf: