Reisegewerbe
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Föcke, M. | 05901/9320-26 | 05901/9320-12 |
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder auch ohne eine Niederlassung
- Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Für ein Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit ist diese mit sich zu führen und auf Verlangen den Beauftragten der örtlich zuständigen Behörde zu zeigen. Die in Ihrem Betrieb Beschäftigten, die ohne Ihre Anwesenheit direkten Kundenkontakt haben bzw. an einem anderen Ort als Sie selbst tätig sind, müssen eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie Ihrer Reisegewerbekarte mit sich führen.
Mitzubringende Unterlagen:
- Personalausweis/Reisepass
- Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung
- ggf. Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug (erhältlich beim Amtsgericht)
- ggf. Handwerkskarte
- ggf. Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (soweit Sie bereits selbständig tätig waren)
Bearbeitungsgebühren:
ca. 189,00 €