Rat und Ausschüsse
Nach einer Kommunalwahl beginnt die Mitgliedschaft im Samt-/Gemeinderat bzw. im Samtgemeinde-/Verwaltungsausschuss sowie in den Fachausschüssen für die Ratsfrauen und Ratsherren mit der Annahme der Wahl, frühestens mit dem Beginn der Wahlperiode. Diese beträgt 5 Jahre. Die letzte Wahlperiode begann am 01.11.2021 und endet am 31.10.2026.
Die Ratsmitglieder üben ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl geleiteten Überzeugung aus.
Im Ratsinformationssystem auf der Homepage der Samtgemeinde Fürstenau finden Sie Informationen zu den öffentlichen Sitzungen der politischen Gremien. Dort sind auch die Kontaktdaten der Ratsmitglieder zu finden.
Für Ratsfrauen und -herren steht ein internes Infoportal zur Verfügung, auf das ausschließlich berechtigte Personen zugreifen können.
Der Bürgermeister der Stadt Fürstenau bietet Sprechstunden im Verwaltungsgebäude der Samtgemeinde Fürstenau an.
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