Die Samtgemeinde und die Stadt Fürstenau - Ihr Auftraggeber
Weil die Samtgemeinde Fürstenau und die Stadt Fürstenau öffentliche Auftraggeber sind, sind sie wie auch ihre Mitgliedsgemeinden bei der Vergabe von Aufträgen an bestimmte Vorgaben gebunden.
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) regelt beispielsweise u. a., wie Baumaßnahmen ausgeschrieben werden müssen. Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) findet hingegen Anwendung bei allen Lieferungen und (Dienst-)Leistungen (nicht Bauleistungen), z. B. der Reinigung von öffentlichen Gebäuden.
Die Vergaben werden in der Regel über die zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück abgewickelt und sind unter diesem Link zu finden.