Förderrichtlinie steckerfertige Photovoltaikanlagen

Veröffentlicht am: 06.07.2023
Bekanntmachungen
Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkonsolarmodule/Balkonkraftwerke) für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Fürstenau

 

Wichtige Info:

Die Fördermittel für die Gewährung von Zuwendungen für Balkonkraftwerke sind aufgebraucht. Eine Antragsstellung ist daher zurzeit nicht möglich.“

Die Stadt Fürstenau fördert im Stadtgebiet, einschl. der Stadtteile Schwagstorf, Settrup und Hollenstede, Stromerzeugungsgeräte - sogenannte Balkonsolarmodule, Balkonkraftwerke oder Stecker-Solargeräte im selbst genutzten Wohnraum.

Für die Gewährung stehen insgesamt 10.000€ zur Verfügung. Gefördert werden Anlagen mit einer Mindestleistung von 350 Watt und maximal 600 Watt.

Da sich die Gesetzeslage in Zukunft ändern wird, werden von nun an auch Anlagen bis 800 Watt gefördert.

Die Bürger und Bürgerinnen der Stadt Fürstenau können einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 50% des Anschaffungswertes (max. jedoch 300,00€) erhalten.

Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht. Sollte bereits eine Anlage von einer anderen Stelle gefördert worden sein, kann keine weitere Förderung durch die Stadt Fürstenau erfolgen.

Pro Haushalt kann eine Anlage gefördert werden.

Als Ansprechpartnerin bei der Stadt Fürstenau steht Ihnen Frau Barlage, Tel.: 05901/ 9320-61; E-Mail: barlage@fuerstenau.de zur Verfügung.

Förderrichtlinie Photovoltaik

Förderantrag Photovoltaik