Wohnen wie Gott in Fürstenau

A Wohnbaugebiete

Sie möchten in der Samtgemeinde Fürstenau bauen? Dann sehen Sie nachfolgend alle Baugrundstücke, die in Berge, Bippen und Fürstenau zurzeit auf neue Eigentümer warten.

Die Grundstücke bieten mit günstigem Quadratmeterpreis und tollen Lagen attraktive Konditionen für Familien, die sich den Traum vom eigenen Zuhause erfüllen möchten. In der Samtgemeinde lässt sich bestimmt ein schönes Plätzchen für Ihr Haus oder Ihre Wohnung finden!


Alle Grundstücke sind ein- bis zweigeschossig mit maximal zwei Wohneinheiten bebaubar. Für die Grundstücke der Gemeinde Bippen in Bippen besteht eine Bebauungsfrist von 5 Jahren ab Vertragsabschluss, in Fürstenau 3 Jahre.

Stöbern Sie durch und finden Sie das Baugrundstück der Stunde für Ihre Immobilie – Fürstenau freut sich auf Sie!

Nähere Informationen über Bebauungs- und Flächennutzungspläne finden Sie hier!


Tipps für den eigenen Naturgarten
Unterstützen Sie die biologische Vielfalt und gestalten Sie Ihren neuen Garten naturnah. Tipps dazu finden Sie hier.


Gemeinde Berge
Herr Thomas Mehmann (05435/9553012)

Sie haben Interesse an einem Baugrundstück in der Gemeinde Berge? Gerne sind wir telefonisch für Sie erreichbar und bieten Ihnen ein persönliches Gespräch an, damit über die Möglichkeit einer Bebauung gesprochen werden kann. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.


Gemeinde Bippen
Frau Annegret Hausfeld (05435/955746)

Sie haben Interesse an einem Baugrundstück in der Gemeinde Bippen? Gerne sind wir telefonisch für Sie erreichbar und bieten Ihnen ein persönliches Gespräch an, damit über die Möglichkeit einer Bebauung gesprochen werden kann. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.


Stadt Fürstenau
Frau Sabine Söhnchen (05901/932060)

Baugrundstücke im Baugebiet Kollenpohl in Fürstenau

Die Stadt Fürstenau bietet am nord-westlichen Rand von Fürstenau 12 Baugrundstücke im Baugebiet Kollenpohl zum Verkauf an. Diese Grundstücke sind im folgenden Plan gekennzeichnet.

Lageplan

Die Arbeiten zur Erschließung des 3. Abschnitts des Baugebiets „Kollenpohl“ sind inzwischen abgeschlossen, so dass die Baugrundstücke bebaubar sind. Die genauen Vorgaben für die Bebauung der Grundstücke können Sie dem Bebauungsplan Nr. 56 „Kollenpohl“ und seinen Änderungen entnehmen. Zulässig sind Einzel- und Doppelhäuser mit maximal zwei Vollgeschossen und zwei Wohneinheiten. Bitte beachten Sie auch, dass nach der 4. Änderung des Bebauungsplans sogenannte Schottergärten nicht zulässig und Einfriedungen zur Straßenseite mit heimischen Gehölzhecken mit maximal 0,8 m Höhe vorzunehmen sind.

BPlan Nr.56, 2

BPlan Nr.56,3

BPlan Nr.56,4

Die Größen der städtischen Grundstücke liegen zwischen 559 qm und 1.051 qm. Die Baugrundstücke werden im vermessenen Zustand zu einem Preis von 58,00 €/qm verkauft. Die Erschließungskosten sind nicht im Kaufpreis enthalten, sondern werden gesondert berechnet und erhoben.

Familien wird zur Förderung zum Bau eines Eigenheimes bei Ankauf eines städtischen Grundstücks ein Nachlass auf den Kaufpreis von 1,00 € pro Kind und Quadratmeter Grundstücksfläche gewährt.

Die Stadt Fürstenau verfolgt das Ziel, der Baulandnachfrage insbesondere für die Personen zu entsprechen, die den Traum vom Eigenheim in Fürstenau realisieren und dort auch dauerhaft wohnen wollen. Daher werden die städtischen Grundstücke an Personen veräußert, die für die Dauer von 10 Jahren das errichtete Einfamilienhaus bzw. die Hälfte eines Doppelhauses selbst nutzen oder durch einen Familienangehörigen ersten Grades (Eltern, Kinder) nutzen lassen.

Im Falle des Grundstückserwerbs von der Stadt Fürstenau, ist das Grundstück innerhalb von drei Jahren zu bebauen und das Haus innerhalb von zwei weiteren Jahren bezugsfertig herzustellen.

Haben Sie Interesse am Erwerb eines Bauplatzes der Stadt Fürstenau oder Rückfragen zu den Grundstücken , dann nehmen Sie bitte gern mit Frau Söhnchen unter der Tel. Nr. 05901 932060 oder per E-Mail unter soehnchen@fuerstenau.de Kontakt auf.

Zusätzlich stehen im Baugebiet Kollenpohl weitere Bauplätze von Dritten zum Verkauf bereit (siehe o. g. Grundstücksplan). Sollten Sie Interesse an einem dieser Baugrundstücke haben, steht Ihnen ebenfalls Frau Söhnchen unter der o. g. Nummer oder E-Mailadresse zur Verfügung. Die Eigentümerdaten werden Ihnen auf Anfrage mitgeteilt bzw. Ihre Daten an den Eigentümer weitergeben.