Innenstadtsanierung
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Stadt Fürstenau | Sanierungsberater |
Stadterneuerung in Fürstenau
Sanierungsgebiet "Attraktive Innenstadt"
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Stadt Fürstenau engagiert sich für die Aufwertung der Innenstadt als zentralen Versorgungsbereich mit Einzelhandel und Dienstleistungen.
Mit der Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ haben wir die einmalige Chance, in den kommenden Jahren wichtige Bereiche unseres historischen Zentrums neu zu gestalten. Dadurch werden wir in die Lage versetzt, die wirtschaftlichen und städtebaulichen Potentiale der Innenstadt noch besser nutzen zu können.
Wir laden Sie herzlich ein, sich zu beteiligen! Profitieren auch Sie persönlich von den Möglichkeiten des Förderprogramms.
Erste Informationen bietet Ihnen dieses Faltblatt. Für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit Bescheid des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Oldenburg, vom 02.08.2016 wurde die Stadt Fürstenau mit der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Fürstenau – Attraktive Innenstadt“ in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für das Programmjahr 2016 als Fortsetzungsmaßnahme aufgenommen. Ein Antrag auf Städtebauförderung für die Innenstadt wurde erstmalig im Jahr 2007 und in den Folgejahren gestellt. Grundlage war das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) sowie die Vorbereitenden Untersuchungen (V. U.), die bis zur jetzigen Aufnahme fortgeschrieben wurden:
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept
Das Programm „Aktive Stadt- und Ortseilzentren“ soll die zentralen Versorgungsbereiche stärken, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand betroffen oder bedroht sind. Es werden Gesamtmaßnahmen gefördert, die der Erhaltung und Entwicklung der Innenstädte und Ortsteilzentren als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben dienen.
Gefördert werden Einzelmaßnahmen als Bestandteil einer Gesamtmaßnahme, die als städtebauliche Sanierungsmaßnahme (§§ 136 bis 164 BauGB) durchgeführt wird.
Der Rat der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 27.09.2016 die Satzung der Stadt Fürstenau über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Attraktive Innenstadt“ beschlossen, die am 15.10.2016 in Kraft getreten ist:
Abgrenzung des Sanierungsgebietes
Förderfähig sind überwiegend investive Maßnahmen zur Profilierung und Standortaufwertung des öffentlichen Raumes oder zur Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden (einschließlich der energetischen Erneuerung) oder für Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen einschließlich städtebaulich vertretbarer Zwischennutzung.
Die Stadt Fürstenau beabsichtigt Modernisierungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden im Fördergebiet des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Attraktive Innenstadt“ im Rahmen der Regelungen der Städtebauförderungsrichtlinie (R-StBauF) des Landes Niedersachsen mit Städtebauförderungsmitteln zu bezuschussen. Die Förderungshöhe soll sich im Regelfall aus einer Kostenerstattungsbetragsberechnung – KEB (Mehrertrags- oder Gesamtertragsberechnung) ergeben. Bei der Förderung nur einzelner Gewerke, wie bei einer Teilmodernisierung (z.B.: Dach, Fenster, Fassade) ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Ermittlung des unrentierlichen Kostenanteils an den Modernisierungskosten mit der KEB nicht zweckmäßig. Hier soll die Förderung über die Gewährung von pauschalen Zuwendungen erfolgen.
Zur Förderung vorgenannter Maßnahmen hat der Rat der Stadt Fürstenau in seiner Sitzung am 13.12.2016 nachfolgende Modernisierungsrichtlinie beschlossen:
Zur ersten Information im Rahmen der geplanten Sanierungsmaßnahme wurde nachfolgender Flyer an alle Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet zur Kenntnis versandt.
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