Wahlen in der Samtgemeinde Fürstenau

Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Wahlen

Die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, 23. Februar 2025 statt.

Auf der Webseite der Bundeswahlleiterin finden Sie wichtige Informationen zur Bundestagswahl.

Briefwahl

Aller Voraussicht nach ist ein Versand bzw. die Aushändigung der Briefwahlunterlagen erst ab dem 10. Februar 2025 möglich. Grund hierfür ist, dass die endgültigen Wahlvorschläge erst Ende Januar 2025 feststehen und die Stimmzettel erst dann gedruckt werden können. Sie haben daher bei dieser Bundestagswahl für die Briefwahl deutlich weniger Zeit.

Möglichkeiten zur Beantragung von Briefwahlunterlagen:

Die Beantragung der Briefwahl ist schon möglich.

Am einfachsten und schnellsten können Sie die Briefwahlunterlagen über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragen. Diese wird Ihnen in den in den nächsten Tagen zugehen.

Eine weitere Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen finden Sie hier: https://www.fuerstenau.de/wahlen/briefwahl

Alternativ können Sie die Briefwahl auch per E-Mail an wahlen@fuerstenau.de beantragen. Geben Sie bitte hierfür in der E-Mail Ihren Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum sowie die Wohnanschrift an.

Sie können die Briefwahlunterlagen auch schriftlich beantragen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein entsprechender Antrag.

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen beim Wahlbüro der Samtgemeinde Fürstenau, Schloßplatz 1, 49584 Fürstenau, Zimmer 24 oder 25, direkt abzuholen. Das ist allerdings voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025, nach dem Erhalt der Stimmzettel, möglich. Das Wahlbüro ist zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar.
Bei Abholung durch einen Bevollmächtigten (max. 4 Wahlscheine) ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

Die Beantragung der Briefwahl ist bis Freitag, den 21.02.2025, 15:00 Uhr möglich.

Sollte Ihnen aufgrund einer plötzlichen Erkrankung das Aufsuchen des Wahlraums nicht möglich sein, besteht noch bis zum Wahltag (23.02.2025), 15:00 Uhr, die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.

Die von Ihnen beantragten Briefwahlunterlagen haben Sie nicht erhalten? In diesem Fall können Sie bis zum Tage vor der Wahl (22.02.2025), 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein beantragen.   

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen sind von Ihnen bis spätestens zum Wahlsonntag, 23. Februar 2025 um 18.00 Uhr an den Landkreis Osnabrück, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück zu übermitteln. Bitte beachten Sie, dass der Brief dort spätestens um 18.00 Uhr eingegangen sein muss. Ansonsten kann Ihre Stimme nicht berücksichtigt werden.

Weitere Informationen zur Briefwahl sind demnächst aus der amtlichen Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025 ersichtlich.

Bekanntmachungen zur Bundestagswahl erfolgten hier in Kürze.


Europawahl 2024
Europawahl

Vom 6. bis 9. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 9. Juni 2024.

Informationen für Unionsbürger zur Europawahl 2024 finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/wahlrecht/europawahlen/europawahl-2024/europawahl-2024-node.html


Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund teilt folgendes mit:

Die ressortübergreifende Task Force gegen Desinformation unter der Leitung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), in der sich auch der DStGB engagiert, stellt im Bereich der medialen Desinformation einen engen ressort- und behördenübergreifenden Austausch sicher. Aktuell fokussiert sich die Task Force auf den Schutz der Europawahl vor hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformation. Zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit hat die Task Force unter anderem ein sogenanntes FAQ, ein Dokument mit häufig gestellten Fragen, zum Schutz der Europawahl erstellt. Darin wird zum Beispiel erläutert, was hybride Bedrohungen sind, was unter Desinformation zu verstehen ist, wie die hybride Bedrohungslage eingeschätzt wird, was die Bundesregierung zum Schutz der Europawahl unternimmt und wie jede und jeder Einzelne sich vor Desinformation schützen kann.

Link zum Artikel

Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis und Erteilung Wahlscheine

Link zum Briefwahlantrag

Link Briefwahlantrag per QR-Code

Bekanntmachung mit Erklärungen zur Wahl

Hinweise zur Briefwahl ab Samstag

Vorläufige Wahlergebnisse