Hinweis auf Grabschmuck auf den Rasenreihengrabfeldern sowie anonymen Grabfeldern
Veröffentlicht am:
11.04.2022
Samtgemeindebürgermeister Wübbel bezieht sich auf die Regelung in der Friedhofssatzung der Samtgemeinde Fürstenau, dass Grabschmuck (Grablichter, Gestecke etc.) auf diesen Grabfeldern nicht abgelegt werden darf. In den Wintermonaten wurde dies geduldet, da es die Pflegearbeiten nicht behinderte. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind angewiesen, den Grabschmuck wöchentlich zu entfernen. Dieser wird kurzfristig beim Grabfeldmonument abgelegt und bei weiterer Zuwiderhandlung entsorgt, so Wübbel. Er appelliert an die Angehörigen, davon abzusehen, Grabschmuck auf diesen Grabfeldern abzulegen und bittet um Verständnis für diese Maßnahme.