Informationen zum Eichenprozessionsspinner
Eichenprozessionsspinner (EPS)
Aufgrund der Erfahrungen aus den Vorjahren mit dem EPS warnt die Samtgemeinde Fürstenau erneut vor dem Schädling.
Der EPS ist nicht nur für Eichen schädlich, sondern kann im Raupenstadium auch bei Menschen Haut- und Atemwegsreizungen verursachen. Grund zur Panik besteht nicht, wenn Grundsätzliches beachtet wird.
Bei dem EPS handelt es sich um einen Schmetterling aus der Familie der Zahnspinner. Die Raupen des EPS besitzen je nach Entwicklungsstadium Brennhaare, welche ein Nesselgift enthalten. Die Gifthaare der Raupen können bei Berührung unangenehme Reaktionen hervorrufen. Dazu zählen vor allem Hautirritationen, Atembeschwerden und Augenreizungen.
Weitere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Gefahren:
Bei Fragen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Gefahren des EPS erhalten Sie weitere Informationen auf der Internetseite des Gesundheitsdiensts des Landkreises Osnabrück (Telefonnummer 0541/501-8113) oder der Seite des Niedersächsischen Landesgesundheitsamts sowie in einem Flyer des Landes Niedersachsen:
Bei Auffinden von EPS:
Fund auf öffentlichem Grund:
In diesem Fall ist die Gemeinde bzw. die Behörde verantwortlich, in deren Eigentum sich das Grundstück befindet.
Meldungen entlang von Kreis-, Bundes- und Landesstraßen werden von den Mitarbeitenden der Samtgemeinde Fürstenau lediglich an die zuständigen Behörden weitergeleitet, da diese jeweils selber zuständig sind.
Meldungen über Befall nehmen die Samtgemeindeverwaltung sowie die Verwaltungsstellen Berge und Bippen entgegen.
Fund auf privatem Grund:
Für die Beseitigung ist der Grundstückseigentümer verantwortlich. Es wird empfohlen, einen Schädlingsbekämpfer mit der Entfernung und Besprühung des befallenen Areals zu beauftragen.