Satzungsänderung der Teilnehmergemeinschaft Ohrte
Veröffentlicht am:
19.07.2024
Gemäß § 33 der Satzung wird die Satzung der Teilnehmergemeinschaft Ohrte für die Beschlussfähigkeit der Teilnehmerversammlung der § 6 (1) der Satzung geändert.
(1) Die Teilnehmerversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß geladen und hierauf in der Ladung hingewiesen wurde. Von den Nichterschienenen wird angenommen, dass sie mit dem Ergebnis der Versammlung einverstanden sind.