Anmeldung



Ansprechpartner:

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Innerhalb von zwei Wochen nach dem Zuzug müssen Sie sich persönlich durch Unterzeichnung des Anmeldescheines in unserem Fachbereich anmelden. Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis/Kinderreisepass und, sofern vorhanden, ebenfalls Ihren Reisepass mit, so dass wir Ihren neuen Wohnsitz eintragen können. Gleichzeitig ist die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht nicht aus.

Eine Abmeldung Ihres bisherigen Wohnsitzes erfolgt durch eine Rückmeldeverfahren. Aus diesem Grunde ist eine Abmeldung bei Ihrem bisherigen Wohnsitz nicht mehr erforderlich.

Mitzubringende Unterlagen: 
Personalausweis/Kinderreisepass und wenn vorhanden: Reisepass
Wohnungsgeberbestätigung

Leistungsbeschreibung
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

zuständiges Amt:

Schloßplatz 1
49584 Fürstenau

05901/93200







 
Was muss ich mitbringen?
  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
    • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
      • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
    • betreuten Personen:
      • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
      • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )