Gewerbezentralregister



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Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister gibt Auskunft über Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie über die Eintragung von Versagung und über den Widerruf von Gewerbeerlaubnissen. Per Antrag können Sie Auskunft über die Sie betreffenden Eintragungen im Gewerbezentralregister bekommen.

Einen solchen Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie bei uns beantragen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Samtgemeinde Fürstenau haben. Ihr Antrag wird weitergeleitet an das Bundesamt für Justiz in Bonn, das den Auszug erstellt und entweder an Sie oder an die jeweils genannte Behörde übersendet.

Mitzubringende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- wenn es sich bei der antragstellenden Person um eine juristische Person handelt: Handelsregisterauszug (erhältlich beim Amtsgericht)

Wenn Sie sich den Gang zu uns sparen möchten, haben Sie alternativ die Möglichkeit, mit einem elektronischen Personalausweis und einem passenden Kartenlesegerät den Auszug aus dem Gewerbezentralregister auf der Website des Bundesamtes für Justiz online zu beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in diesem Flyer.

Bearbeitungsgebühren:

Einfache Gewerbeauskunft 13,00 €

Erweiterte Gewerbeauskunft: 13,00 €


zuständiges Amt:

Schloßplatz 1
49584 Fürstenau

05901/93200