Umlegung



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Im Rahmen der Umlegung werden z. B. auf der Grundlage eines Bebauungsplanes bebaute und unbebaute Grundstücke insofern neu geordnet, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen (z. B. Baugrundstücke, öffentliche Flächen wie Straßen pp.).

Das formelle Verfahren wird von der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Fürstenau beim LGLN (Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen) in Abstimmung mit der Stadt Fürstenau durchgeführt. Die Erhebung der Ausgleichsleistungen erfolgt von hier.


zuständiges Amt:

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Email Amt Fachbereich 5 - Planung und Verwaltung Telefon Telefon 05901/93200 Fax Fax
Email Amt Fachdienst II - Planen, Bauen und Soziales Telefon Telefon 05901/93200 Fax Fax