Umlegung



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Im Rahmen der Umlegung werden z. B. auf der Grundlage eines Bebauungsplanes bebaute und unbebaute Grundstücke insofern neu geordnet, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen (z. B. Baugrundstücke, öffentliche Flächen wie Straßen pp.).

Das formelle Verfahren wird von der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Fürstenau beim LGLN (Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen) in Abstimmung mit der Stadt Fürstenau durchgeführt. Die Erhebung der Ausgleichsleistungen erfolgt von hier.


zuständiges Amt:

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Fachbereich 5 - Planung und Verwaltung 05901/93200
Fachdienst II - Planen, Bauen und Soziales 05901/93200