Bauleitplanung



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Unter Bauleitplanung ist das Aufstellen, das Ändern und das Ergänzen von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen zu verstehen. Ein Bebauungsplan setzt die Art und das Maß der baulichen Nutzung fest. Ein Flächennutzungsplan gehört zur vorbereitenden Bauleitplanung und bildet die Grundlage für einen Bebauungsplan.

Die Bürger werden an den Planungen beteiligt.


zuständiges Amt:

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Fachbereich 5 - Planung und Verwaltung 05901/93200
Fachdienst II - Planen, Bauen und Soziales 05901/93200