Verkehrsplanung



Ansprechpartner:

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Für den Bau und die Unterhaltung der Bundes- und Landesstraßen ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßen und Verkehr, regionaler Geschäftsbereich Osnabrück bzw. der Kreisstraßen der Landkreis Osnabrück zuständig.

Die Verkehrsplanung innerhalb der Ortsdurchfahrten wird in Abstimmung mit der jeweiligen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Fürstenau durchgeführt.


zuständiges Amt:

Schloßplatz 1
49584 Fürstenau

05901/93200