Adoption und Pflegeelternschaft

Veröffentlicht am: 03.05.2021
FWW_Adoption-Pflegeelternschaft

Adoption

Der Adoptionsdienst des Landkreises Osnabrück bietet Hilfe, Beratung und Unterstützung in sämtlichen Adoptionsverfahren und -abläufen. 

  • Der Adoptionsdienst des Landkreises Osnabrück berät ungewollt kinderlose Paare, überprüft Bewerber/innen auf ihre Eignung zur Aufnahme eines Adoptivkindes und vermittelt zur Adoption frei gegebene Kinder. Die fachliche Begleitung aller vom SKF (Sozialdienst Katholischer Frauen) betreuten Pflegeverhältnisse obliegt dem Fachdienst Jugend.
  • Ferner wird die Begleitung sämtlicher Beteiligter (leibliche Eltern, Adoptiveltern, Kind) im Adoptionsverfahren übernommen. Während der Adoptionspflegezeit wird die Familie bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens durch die Adoptionsvermittlungsstelle betreut. 
  • In diesen Verfahren wie auch bei Adoptionsanträgen von Verwandten oder Stiefeltern wird für das Familiengericht die fachliche Äußerung gem. § 194 FamFG zur Adoption abgegeben. Eltern, die über eine Adoptionsfreigabe ihres Kindes nachdenken, werden beraten und bis zu einer Entscheidung und darüber hinaus begleitet. 
  • Erwachsene Adoptierte und  werden bei der Herkunftssuche und bei einer evtl. Kontaktaufnahme unterstützt.

Pflegefamilien

Die Aufgaben der klassischen Vollzeitpflege werden für den Landkreis Osnabrück vom Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) in Osnabrück wahrgenommen. Das Aufgabenspektrum des SKF im Rahmen der Pflegekinderbetreuung umfasst folgende Bereiche:

  • Öffentlichkeitsarbeit und Werbung von Pflegeeltern
  • Information, Beratung, Auswahl und Qualifizierung von Familien
  • Individuelle Vorbereitung der Bewerber/innen
 

Kontext

Sozialdienst katholischer Frauen, Osnabrück
Johannisstr. 91
49074 Osnabrück
0541 33876–10
0541 33876–33

Landkreis Osnabrück, FD Jugend, Adoption/Pflegekinder
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück