Gewerbean/-ab/-ummeldung
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Determann, L. | 05901/9320-25 | 05901/9320-12 | ||
Föcke, M. | 05901/9320-26 | 05901/9320-12 | ||
Lier, N. | 05901/9320-78 | 05901/9320-12 |
Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.
Anzeigepflichtig sind Gewerbe, die betrieben werden durch
- Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen),
- Personengesellschaften (jeder für eine Personengesellschaft vertretungsberechtigter Gesellschafter bzw. jede vertretungsberechtigte Gesellschafterin ist dabei anzeigepflichtig),
- bei juristischen Personen die juristische Person selber (GmbH, AG).
Darüber hinaus gibt es noch weitere anzeigepflichtige Tätigkeiten. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Nicht unter Gewerbe fallen u. a.
- sozial unwerte Tätigkeiten, z. B. Hellsehen,
- Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft,
- freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater,
- die Verwaltung eigenen Vermögens (soweit es sich nicht um eine im Handelsregister eingetragene Firma handelt).
Gewerbeanmeldung
Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes (also kein Reisegewerbe oder Marktwesen), der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss mit dem Beginn angemeldet werden.
Gewerbeummeldung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes (also kein Reisegewerbe oder Marktwesen) innerhalb einer Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen, die für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind, erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
Gewerbeabmeldung
Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor. Auch die teilweise Aufgabe einer angemeldeten Tätigkeit muss bei der Gemeinde angezeigt werden. Bei Verlegung der Betriebsstätte in einen anderen Ort außerhalb der Samtgemeinde ist für die bisherige Betriebsstätte ebenfalls eine Gewerbeabmeldung erforderlich.
Über die Gewerbean-, ab- und ummeldung werden u. a. Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtsamt informiert.
Mitzubringende Unterlagen:
- Personalausweis/Reisepass
- im Vertretungsfall: Vertretungsvollmacht
Diese Dienstleistungen können Sie hier online beantragen.
Bearbeitungsgebühren:
31,50 €