Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Söhnchen, S. | 05901/9320-60 | 05901/9320-12 |
Für die erstmalige Herstellung von Straßen (Erschließung) und für die Erneuerung, Verbesserung und Erweiterung von Straßen (Ausbau) sind die Eigentümer der erschlossenen bzw. bevorteilten Grundstücke zu Beiträgen heranzuziehen.
Wir sind zuständig für die Erhebung von Vorausleistungen auf den voraussichtlichen Beitrag sowie die Endabrechnung der Beiträge für die jeweilige Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Fürstenau.
Rechtsgrundlagen:
Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Berge
Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Bippen
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Fürstenau
Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Berge
Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Bippen
Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Fürstenau