Winterdienst
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Roelfes, H. | 05901/9320-64 | 05901/9320-12 |
Für den Winterdienst ist der Bauhof der Samtgemeinde Fürstenau zuständig.
Die Materialbeschaffung erfolgt durch uns.
Darüber hinaus weisen wir gemäß der u. a. Rechtsgrundlagen auf die Streupflicht von Straßenanliegern bei Schnee und Eis hin.
Rechtsgrundlagen:
Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und Wege im Gebiet der Samtgemeinde Fürstenau
Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Fürstenau
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es fallen keine Gebühren an.
zuständiges Amt:
Was muss ich mitbringen?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es werden keine Unterlagen benötigt.