Hinweis für die Beantragung von Wahlscheinen ab Samstag

Veröffentlicht am: 07.06.2024
Eintrag: 07.06.2024
Austrag: 09.06.2024

In Ausnahmefällen kann noch bis Sonntag, d. 09.06.2024, 15:00 Uhr, für die Europawahl ein Wahlschein beantragt werden.

Das gilt auch, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum im Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Bei Nichtzugang des Wahlscheins kann bis Samstag, d. 08.06.2024, 12:00 Uhr, ein Ersatzschein ausgestellt werden.

Am Samstag, d. 08.06.2024 melden Sie sich ggfs. bitte unter der Telefonnummer

05901/93200

und vereinbaren einen Termin.

Am Wahlsonntag ist die Wahlleitung bei der Samtgemeindeverwaltung, Schloßplatz 1, 49584 Fürstenau, Zimmer 25 oder 26, Tel.: 05901/93200, ab 08:00 Uhr besetzt.

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