Aufhebung der Maskenpflicht in der Samtgemeindeverwaltung

Veröffentlicht am: 01.06.2022
Ab dem 01.06.2022 wird die Maskenpflicht in der Samtgemeindeverwaltung und den Außenstellen Bippen und Berge aufgehoben. Auch wenn es keine allgemeine Maskenpflicht mehr gibt, bittet die Samtgemeindeverwaltung die Besucherinnen und Besucher freiwillig einen Mundnasenschutz oder eine FFP2-Maske zu tragen.