Sind Ihre Ausweisdokumente überhaupt noch gültig?

Veröffentlicht am: 23.03.2021
Bei Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes muss die antragstellende Person persönlich anwesend sein. Dies gilt auch für Babys und Kinder. Aufgrund der aktuellen Situation ist ein persönliches Vorsprechen im Bürgerbüro allerdings nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:


Personalausweis

• alter Personalausweis/Reisepass (auch wenn bereits abgelaufen)
• aktuelles biometrisches Passbild
• Geburtsurkunde; wenn verheiratet/nicht mehr verheiratet die Heiratsurkunde
• bei Jugendlichen unter 16 Jahren:
   - ein gesetzlicher Vertreter muss bei Beantragung anwesend sein
   - die Einverständniserklärungen beider gesetzlicher Vertreter müssen vorliegen
• Gebühren:
   - bei Beantragung vor dem 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig)  22,80 €
   - bei Beantragung ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig)  37,00 €
   - bei Beantragung eines vorläufigen Personalausweises  10,00 €

Reisepass

• Unterlagen wie beim Personalausweis vorlegen
• bei Jugendlichen unter 18 Jahren:
   - ein gesetzlicher Vertreter muss bei Beantragung anwesend sein
   - die Einverständniserklärungen beider gesetzlicher Vertreter müssen vorliegen
• Gebühren:
   - bei Beantragung vor dem 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig)  37,50 €
   - bei Beantragung ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig)  60,00 €
   - bei Beantragung eines Expresspasses zusätzlich  32,00 €

Kinderreisepass bis zum 12. Lebensjahr

• Geburtsurkunde
• den alten Kinderreisepass bzw. Reisepass (falls vorhanden)
• unabhängig vom Alter: aktuelles biometrisches Passbild
• ein gesetzlicher Vertreter muss bei Beantragung anwesend sein
• die Einverständniserklärungen beider gesetzlicher Vertreter müssen vorliegen
• Kinderreisepässe sind seit dem 01.01.2021 nur noch ein Jahr gültig! Diese können innerhalb des Gültigkeitszeitraums verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
• Gebühren:
   - Neuausstellung eines Kinderreisepasses  13,00 €
   - Verlängerung eines Kinderreisepasses  6,00 €

Weitere wichtige Informationen:

Der Personalausweis, Kinderreisepass, vorläufige Personalausweis oder vorläufige Reisepass wird von einigen Ländern nicht zur Einreise bzw. visumfreien Einreise anerkannt.
Sollten Sie mit einem dieser Dokumente verreisen wollen, so kontrollieren Sie bitte, ob die Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes dies zulassen (www.auswaertiges-amt.de). Es wurde vom Auswärtigen Amt daraufhin gewiesen, dass es in der Vergangenheit vereinzelt zu Problemen bei Einreisen mit einem vorläufigen Personalausweis gegeben hat.
In letzter Zeit wurden vermehrt veraltete Passbilder vorgelegt mit der Begründung, dass man sich kaum verändert habe. Auch wenn dem vielleicht so ist, darf dieses Passbild nicht verwendet werden! Besonders wenn dieses bereits auf dem alten Ausweis verwendet wurde.
Bei Beantragung eines Personalausweises müssen ab August 2021 verpflichtend zwei Fingerabdrücke abgegeben werden, genau wie beim Reisepass. Durch die Speicherung Ihrer Fingerabdrücke auf dem neuem Personalausweis wird der Ausweis sicherer.
Aufgrund vieler Anfragen weisen wir daraufhin, dass ein aktuelles biometrisches Passbild bei Beantragung mitgebracht werden muss. Passbilder können nicht in der Verwaltung gemacht werden.

Terminvergaben im Bürgerbüro unter: Tel. 05901 / 9320-0 oder über die Homepage: www.fuerstenau.de.

Vordrucke für die Einverständniserklärung finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Samtgemeinde Fürstenau.

Bitte denken Sie daran, Ihren Personalausweis rechtzeitig zu beantragen!

Bearbeitungsdauer: Personalausweis 2-3 Wochen, Reisepass 3-4 Wochen