Bewachung



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Unter Bewachungsgewerbe wird die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit verstanden. Die unter den Begriff "Bewachung" fallenden konkreten Tätigkeiten sind breit gefächert. Sie reichen

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on der herkömmlichen Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung
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über den Veranstaltungsdienst,
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die Fluggastkontrolle,
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die Durchführung von Geld- und Werttransporten, den Personenschutz
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bis hin zur Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie von Kernkraftwerken.

Alle Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe (z.B. Objekt- oder Personenschutz) bedürfen einer besonderen Erlaubnis.

Mitzubringende Unterlagen:
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Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
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ggf. Auszug aus dem Handelsregister, handelt es sich um eine GmbH & Co. KG so ist ein Entsprechender Auszug für die GmbH und KG einzureichen
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Führungszeugnis für Behörden (Belegart O), bei juristischen Personen sind diese Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen (z. B. Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder) beizubringen
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Auskunft über Einträge gemäß § 882 b Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) und § 26 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO) im Schuldnerverzeichnis des Amtsgericht in dessen Bezirk der Antragsteller/die Antragstellerin in den letzten 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte und Auszug auf dem Zentralen Vollstreckungsregister
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Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
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Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder Sicherheiten
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Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
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Nachweis über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung bzw. ein Unterrichtungsnachweis

Der Gewerbetreibende hat die beabsichtigte Anstellung einer Person der Samtgemeinde Fürstenau mind. drei Wochen vor Beschäftigungsbeginn mitzuteilen. Bis zum 31.03. eines jeden Jahres sind vom Gewerbetreibenden die ausgeschiedenen Wachpersonen zu melden. Der Schusswaffengebrauch in Ausübung der Tätigkeit ist ebenfalls anzuzeigen.

Bearbeitungsgebühren:

nach Zeitaufwand bis zu 1.410 €

zuständiges Amt:

Schloßplatz 1
49584 Fürstenau

05901/93200