Kindergartenbeiträge (wirtschaftliche Jugendhilfe)



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Für den Besuch der Kinderkrippe und gegebenfalls für den Kindergarten, wenn die tägliche Betreuungszeit acht Stunden übersteigt, ist von den Erziehungsberechtigten monatlich ein Entgelt (ein sogenannter Elternbeitrag) an den Träger des Kindergartens zu entrichten.

Die Höhe der Elternbeiträge ist in allen Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Fürstenau einheitlich. Weitere Informationen zum Elternbeitrag erhalten Sie auf unserer Homepage beim Unterpunkt Kindergärten und -krippen .

Auf Antrag werden unter bestimmten Voraussetzungen die Beiträge übernommen.

Wir sind
- zuständig für die Antragsausgabe
- behilflich bei der Antragstellung
- zuständig für die Antragsannahme und -bearbeitung.

Mitzubringende Unterlagen:
- Einkommensnachweise
- Nachweise über Unterkunftskosten
- Personalausweis/Reisepass
- Scheidungs- und Unterhaltsurteil
- Sonstige Nachweise
- Vermögensnachweise

Antrag Übernahme Elternbeitrag

Anlage KiTa


zuständiges Amt:

Schloßplatz 1
49584 Fürstenau

05901/93200