Personalausweis

Bearbeitungsdauer ca. 2 - 3 Wochen


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Allgemeine Informationen

Die Ausstellung eines Personalausweises muss beantragt werden.
Der Personalausweis gilt je nach Alter des Antragstellers/der Antragstellerin zwischen 6 und 10 Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

Anträge / Formulare

Die Stellung eines förmlichen Antrags ist nur durch den Antragsteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. den gesetzlichen Vertreter möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.

Hier finden Sie die Einverständniserklärung für die Ausstellung eines Personalausweises vor dem 16. Lebensjahr.

Was sollte ich sonst noch wissen?

In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
Besitzer eines alten Personalausweisen können jederzeit einen neuen Personalausweis beantragen, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrisches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der aktuelle Personalausweis, (Kinder-)Reisepass
  • Geburtsurkunde / Heiratsurkunde (Freiwillig)

Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsteller unter 24 Jahre Geltungsdauer: 6 Jahre
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre Geltungsdauer: 10 Jahre

Bearbeitungsgebühren:

  • Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 EUR
  • Nachträgliches Aktivieren oder Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises: 6,00 EUR
  • Antragsteller unter 24 Jahre und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche: 22,80 EUR
  • Änderung der PIN bei der zuständigen Stelle: 6,00 EUR
  • Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle: 13,00 EUR
  • Sperren des elektronischen Identitätsnachweises im Verlustfall: kostenfrei

zuständiges Amt:

Schloßplatz 1
49584 Fürstenau

05901/93200