Eheschließung



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Bei Vorlage aller erforderlicher Unterlagen kann kurzfristig "von heute auf morgen" der Bund der Ehe geschlossen werden.  Trauzeugen sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Auf Wunsch des Brautpaares allerdings möglich.

In der Samtgemeinde Fürstenau können Sie in allen drei Mitgliedsgemeinden - Berge, Bippen und Fürstenau - werktags während der Öffnungszeiten heiraten. Außerdem wird einmal im Monat ein Wochenende angeboten, an dem auch freitags nachmittags sowie an Samstagvormittagen Eheschließungen möglich sind. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Rubrik Standesamt  (Traukalender).


Für die Anmeldung zur Eheschließung werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Einen beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister (eine Geburtsurkunde reicht nicht aus). Den Auszug erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
  2. Personalausweis oder Reisepass
  3. Wenn Sie bereits verheiratet waren: einen beglaubigten Auszug aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk. Diesen bekommen Sie bei dem Standesamt, wo Ihre letzte Ehe geschlossen wurde.
  4. Bei Eheschließenden mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit: Wenden Sie sich wegen der erforderlichen Unterlagen bitte direkt an das Standesamt.

Wenn Sie nicht in der Samtgemeinde Fürstenau wohnhaft bzw. gemeldet sind, wenden Sie sich wegen der Eheanmeldung und der dafür erforderlichen Unterlagen bitte an Ihr für Ihren Wohnort zuständiges Standesamt.

Bearbeitungsgebühren:


Prüfung der Ehevoraussetzung:  50,00 €
Prüfung der Ehevoraussetzung mit Auslandsbeteiligung: 100,00 €
Urkunden: 15,00 €, jede weitere Urkunde 7,50 €

Zuzüglich eventuell weitere Gebühren (im Einzelfall zu prüfen)


zuständiges Amt:

Schloßplatz 1
49584 Fürstenau

05901/93200