Anmeldung
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Feldker, B. | 05901/9320-21 | 05901/9320-14 | ||
Felthaus, L. | 05901/9320-22 | 05901/9320-14 | ||
Grothaus, K. | 05901/9320-23 | 05901/9320-14 | ||
Kodde, C. | 05901/9320-21 | 05901/9320-14 |
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Zuzug müssen Sie sich persönlich durch Unterzeichnung des Anmeldescheines in unserem Fachbereich anmelden. Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis/Kinderreisepass und, sofern vorhanden, ebenfalls Ihren Reisepass mit, so dass wir Ihren neuen Wohnsitz eintragen können. Gleichzeitig ist die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht nicht aus.
Eine Abmeldung Ihres bisherigen Wohnsitzes erfolgt durch eine Rückmeldeverfahren. Aus diesem Grunde ist eine Abmeldung bei Ihrem bisherigen Wohnsitz nicht mehr erforderlich.
Mitzubringende Unterlagen:
Personalausweis/Kinderreisepass und wenn vorhanden: Reisepass
Wohnungsgeberbestätigung
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
zuständiges Amt:
Rechtsgrundlage
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
weiterführende Links
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
-
Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
-
aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
-
betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
-
Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
-
aus dem Ausland zugezogenen Personen: