Führerschein
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Feldker, B. | 05901/9320-21 | 05901/9320-14 | ||
Grothaus, K. | 05901/9320-23 | 05901/9320-14 | ||
Felthaus, L. | 05901/9320-22 | 05901/9320-14 | ||
Kodde, C. | 05901/9320-21 | 05901/9320-14 |
Wer ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen will, muss im Besitz einer Fahrerlaubnis sein. Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung - den Führerschein - nachzuweisen. Für die Beantragung eines Führerscheines ist das persönliche Erscheinen in unserem Fachbereich erforderlich.
Mitzubringende Unterlagen:
grds. immer bei allen u. a. Klassen und Führerscheinangelegenheiten
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 Lichtbild
(Das Lichtbild muss aus neuerer Zeit sein mit einer Frontalaufnahme - kein Halbprofil-Bild. Ihr Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sind, der Mund geschlossen, die Augen offen und deutlich sichtbar und der Gesichtsausdruck neutral. Sie dürfen keine Uniform und/oder Kopfbedeckung tragen. Anschauliche Beispiele finden Sie hier auf der Fotomustertafel .)
Erstmaliger Erwerb eines Führerscheins und Verlängerung der Geltungsdauer
Klassen A1, A, B, BE, L, M, T
- Nachweis der Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Bestandener Sehtest
Klassen C1, C, C1E, CE
- Erste-Hilfe-Nachweis (8 Doppelstunden)
- Augenärztliches Gutachten/Zeugnis
- Ärztliche Bescheinigung über den allgemeinen Gesundheitszustand
Klassen D 1, D, D1E, DE
- wie Klassen C1 etc.
- Gutachten nach Anlage 5 Ziffer 2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (O)
Umtausch Führerschein
Wenn Sie im Besitz eines grauen oder rosa Führerscheines sind, können Sie diesen in den neuen EU-Führerschein umtauschen. Zum Umtausch verpflichtet sind Sie nicht.
Empfehlenswert ist der Umtausch für die nachfolgend aufgeführten Personen dann, wenn deren bisherigen Berechtigungen in vollem Umfang beibehalten werden sollen:
- Personen, die ab dem 31.12.1949 geboren sind. Hier erlischt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 2 mit Vollendung des 50. Lebensjahres.
- Personen nach Vollendung des 50. Lebensjahres mit einer Fahrerlaubnis der "alten" Klasse 3.
Mitzubringende Unterlagen:
- Bisheriger Führerschein
- Karteikartenabschrift, wenn der bisherige Führerschein von einer auswärtigen Behörde und nicht vom Landkreis Osnabrück oder früher vom Landkreis Bersenbrück ausgestellt wurde.
Ersatzführerschein
Haben Sie Ihren Führerschein verloren, wurde er gestohlen, ist er auf sonstige Weise abhanden gekommen oder unbrauchbar geworden, müssen Sie einen Ersatzführerschein beantragen.
Bis zur Ausstellung eines Ersatzführerscheins erhalten Sie eine Ausnahmegenehmigung von uns, so dass Sie während dieser Übergangszeit weiterhin Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr führen dürfen. Die Ausnahmegenehmigung ist zeitlich befristet und berechtigt nur zum Fahren in Deutschland, nicht im Ausland. Für das Fahren im Ausland benötigen Sie neben der Ausnahmegenehmigung zusätzlich einen internationalen Führerschein.
Mitzubringende Unterlagen:
Karteikartenabschrift, wenn der bisherige Führerschein von einer auswärtigen Behörde und nicht vom Landkreis Osnabrück oder früher vom Landkreis Bersenbrück ausgestellt wurde.
Bearbeitungsgebühren:
Erstmaliger Erwerb - 42,60 bis 43,40 €
Umtausch Führerschein - 24,00 €
Ersatzführerschein - 63,00 €