Lohnsteuerkarte



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Die Ausstellung der Lohnsteuerkarten durch uns und die Aushändigung der Lohnsteuerkarte durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer wurde zum 01.01.2013 endgültig durch ein elektronisches Verfahren abgelöst. 

Die Angaben der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit) werden zukünftig als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) in einer Datenbank der Finanzverwaltung bereitgestellt. Die ELStAM der Arbeitnehmer werden deren Arbeitgebern elektronisch verwertbar zum Abruf zur Verfügung gestellt. Der Arbeitgeber hat die ELStAM abzurufen, in das Lohnkonto des Arbeitnehmers zu übernehmen und sie für die Dauer des Arbeitsverhältnisses anzuwenden.

Für alle lohnsteuerrechtlichen Angelegenheiten, wie z. B. Ausstellung einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, Änderungen der Steuerklasse und Eintragung von Kinderfreibeträgen, ist ausschließlich das Finanzamt zuständig:

Finanzamt Quakenbrück
Lange Str. 37, 49610 Quakenbrück, Telefon: 05431/184-0

Antragsformulare für die Ausstellung einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, Änderungen der Steuerklasse usw. erhalten Sie bei uns im Bürgerbüro oder im Internet auf der Seite der Oberfinanzdirektion Niedersachsen.


zuständiges Amt:

Schloßplatz 1
49584 Fürstenau

05901/93200