Telefonsozialtarif



Ansprechpartner:

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05901/9320-21 05901/9320-14
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Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Grundgebühr (nicht die Telefongebühren) für den Telefonanschluss gesenkt werden. U. a. muss der Antragsteller von den GEZ-Gebühren für Fernsehen und/oder Rundfunk befreit sein. Entsprechende Antragsunterlagen sind in unserer Abteilung erhältlich.


zuständiges Amt:

Schloßplatz 1
49584 Fürstenau

05901/93200