Untersuchungsberechtigungsschein



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Ausbildungsbetriebe verlangen von Jugendlichen, die eine Ausbildung beginnen, eine Jugendschutzuntersuchung.

Vor Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie den für die ärztliche Untersuchung erforderlichen Untersuchungsberechtigungsschein in unserer Abteilung. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse.

Mitzubringende Unterlagen:
Personalausweis/Reisepass


zuständiges Amt:

Schloßplatz 1
49584 Fürstenau

05901/93200