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Wenn Sie innerhalb der Samtgemeinde Fürstenau umziehen, müssen Sie dies binnen zwei Wochen mitteilen. Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis/Kinderreisepass und, sofern vorhanden, ebenfalls Ihren Reisespass mit, so dass wir Ihren neuen Wohnsitz eintragen können. Gleichzeitig ist ab dem 01.11.2015 die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht nicht aus.

Mitzubringende Unterlagen:
Personalausweis/Kinderreisepass und wenn vorhanden: Reisepass
Wohnungsgeberbestätigung (ab 01.11.2015)


zuständiges Amt:

Schloßplatz 1
49584 Fürstenau

05901/93200